Produktbeschreibung
Mineralwolle Bags Entsorgungssack aus PP-Gwebe für die Entsorgung von Glaswolle oder Mineralwolldämmung gem. TRGS 521
- Mineralwollbags aus PP-Gewebe
- Größe 140x220 cm
- Mit Schnurverschluss
- Mit Aufdruck Mineralwolle
- Fassungsvermögen ca.700Liter
- Behälter entspricht der TRGS 521
Wichtige Informationen für Sie :
Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle, Mineralwolle , Dämmstoffe
Mineralwolle-Dämmstoffe sind insbesondere als Glas- oder Steinwolle bekannt.
Es handelt sich um künstliche Mineralfasern (KMF-Dämmstoffe), die bis zu 7% Kunstharz zur Formgebung und etwa 1% Öle zur Staubbindung enthalten.
Beim Umgang mit Mineralwolle- Dämmstoffen muss zwischen sog. „alten“ und „neuen“ Produkten unterschieden werden. Unter „alten“ Mineralwolle-Dämmstoffen werden Produkte zusammengefasst, die als krebserzeugend gelten. Dazu gehören insbesondere Produkte, die vor 1996 hergestellt und eingebaut worden sind. Seit 1996 werden Produkte hergestellt, die als unbedenklich gelten.
Die Umstellung erfolgte schrittweise, bis 2000 wurden neben unbedenklichen Fasern auch Mineralfasern hergestellt, bei denen eine krebserzeugende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Verdacht kann nur durch einen Einzelnachweis widerlegt werden.
Seit dem 01. 06. 2000 dürfen in Deutschland nur noch KMF-Dämmstoffe produziert und verarbeitet werden, die nach der Gefahrstoffverordnung als unbedenklich (frei von Krebsverdacht) gelten.
Entsorgung
● Für die Festlegung des zulässigen Entsorgungsweges müssen Mineralfaserabfälle den Abfallarten des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zugeordnet werden.
● In den einzelnen Bundesländern gelten für die Entsorgung landesspezifische Regelungen.
Die korrekte Zuordnung derAbfallart muss daher bei der örtlichen, für die Entsorgung zuständigen Behörde erfragt werden.
● Mineralfaserabfälle sind am Entstehungsort staubdicht zu verpacken und ggf. zu befeuchten.
Für den Transport sind geschlossene Behältnisse (z. B. reißfeste PE-Säcke, Mineralwollebags oder Big-Bags) zu verwenden.
Umgang mit „alten“ Mineralwolle-Dämmstoffen
Sie gelten als krebserzeugend. Kontakt besteht z. B. bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Neben den Mindestschutzmaßnahmen gilt zusätzlich:
● Unternehmensbezogene Anzeige
(mit Formblatt)
● Aufnahme in das Gefahrstoffverzeichnis
● Betriebsanweisung erstellen.
Beschäftigte vor Beginn der Arbeiten, mindestens jedoch einmal jährlich über die Gefahren und möglichen Schutzmaßnahmen unterweisen.
● Zahl der Arbeitnehmer auf ein Mindestmaß begrenzen.
● Gefährdeten Bereich von anderen Arbeitsbereichen abgrenzen und kennzeichnen (Verbotszeichen P 06 „Zutritt für Unbefugte verboten“)
● Bei Arbeiten in Innenräumen schwer zu reinigende Einrichtungsgegenstände, Teppichböden usw. mit Folie abdecken.
● Abgesaugte Luft darf nur nach ausreichender Reinigung zurückgeführt werden. Dies ist z. B. gewährleistet, wenn geprüfte Industriestaubsauger der Staubklasse H (früher Verwendungskategorie K 1 oder C) verwendet werden.
● Abfälle staubdicht verpacken und kennzeichnen.
Persönliche und hygienische Schutzmaßnahmen
Neben bzw. an Stelle von den persönlichen und hygienischen Schutzmaßnahmen bei „neuen“ Mineralwolle-Dämmstoffen gilt zusätzlich
● Atmungsaktiven Schutzanzug tragen (Typ 5)
● Atemschutz (Halbmaske) mit P2-Filter oder partikelfiltrierende Halbmaske FFP 2 verwenden.
● Rauch-/Schnupfverbot am Arbeitsplatz.
● Waschmöglichkeit bzw. bei umfangreichen Arbeiten getrennte Umkleideräume für Straßen - und Arbeitskleidung, Waschraum mit Dusche (Schwarz-Weiß-Anlage) vorsehen.